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Kinder- und Jugendpsychotherapie Praxis in Berlin.

Kosten

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich in meiner Privatpraxis gesetzlich Versicherten im Rahmen des “Kostenerstattungsverfahrens”, Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern Psychotherapie an.

Kinder- und Jugendpsychotherapie Praxis in Berlin.

Kosten

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich in meiner Privatpraxis gesetzlich Versicherten im Rahmen des “Kostenerstattungsverfahrens”, Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern Psychotherapie an.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie bei Kindern oder Jugendlichen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherung/Beihilfe vollständig übernommen. Abhängig von Ihrer Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif kann jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die bewilligt werden, variieren. Es ist daher sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle Kontakt aufnehmen und klären, wie viele Therapiestunden übernommen werden und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen. Sie erhalten dort auch ggf. notwendige Formulare. Die Abrechnung einer Einzelsitzung á 50 Minuten erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten monatlich eine Rechnung von mir, die Sie bei Ihrer Versicherung /Beihilfe einreichen können und von dieser erstattet wird.

Kinder- und Jugendpsychotherapie Praxis in Berlin.

Gesetzliche Krankenversicherung

Mit den gesetzlichen Krankenversicherungen arbeite ich im Rahmen des “Kostenerstattungsverfahrens” zusammen. Psychotherapie in der “Kostenerstattung” bedeutet nicht, dass Sie als gesetzlich Versicherte in Vorleistungen gehen müssen oder einen Teil der Psychotherapie selbst bezahlen. Vielmehr bedeutet „Kostenerstattung“, dass die Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse durch einen Antrag auf das “Kostenerstattungsverfahren” übernommen werden kann, da gerade bei Kindern und Jugendlichen eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung ist. Längere Wartezeiten bis zur Aufnahme von Psychotherapie können so u. U. vermieden werden.
Ich erkläre Ihnen gerne das “Verfahren der Kostenerstattung” in einem Erstgespräch und unterstütze Sie in der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse.

Das “Kostenerstattungsverfahren” unterscheidet sich vom Verfahren, bei dem gesetzlich Versicherte direkt mit der Versichertenkarte bei Vertragspsychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) psychotherapeutische Leistungen erhalten.

Kinder- und Jugendpsychotherapie Praxis in Berlin.

Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, besteht eine Unterversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, wodurch mitunter lange Wartezeiten für die Aufnahme einer Therapie bei Vertragspsychotherapeuten der Krankenkassen bestehen.
Das Kostenerstattungsverfahren versucht hier die Lücke zu schließen:
Nach §13 Abs.3 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) hat Ihr Kind oder Sie grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlichen Entfernung. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, so ist sie gehalten, die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Beantragung einer Psychotherapie in der Kostenerstattung und es empfiehlt sich, nachzufragen, welche Unterlagen notwendig sind.
Weitere Informationen rund um das Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie in auch hier:

Selbstzahler

Eine Psychotherapie bei Kindern oder Jugendlichen ist auch als Selbstzahler möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Ihr Kind oder der Jugendliche die Therapie ohne weitere Wartezeiten beginnen kann und die in Anspruch genommenen Leistungen nicht in den Krankenkassenunterlagen gespeichert sind. Eine vorherige Konsultation beim Haus- oder Kinderarzt ist nicht vorgesehen. Mit Selbstzahlern schließe ich einen Behandlungs- und Honorarvertrag ab. Die Abrechnung einer Einzelsitzung á 50 Minuten erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Rechnung von mir.

Eine Eltern- oder Familienberatung können Sie mit mir als Selbstzahler vereinbaren. Dabei richtet sich die Dauer der Beratung nach Ihrem individuellen Bedarf, beispielsweise wenn intensivere Psychotherapie aktuell nicht benötigt wird und die Unterstützung eher kurzfristiger Art ist. In diesem Fall stelle ich Ihnen mein Honorar nach der Beratungsstunde in Rechnung.

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